Museum und Stadtarchiv
Die Archivierung archivwürdiger Unterlagen der hessischen Kommunen regelt das Hessische Archivgesetz. Auf dieser Basis hat das Stadtarchiv die Aufgabe städtisches Archivgut zu bewerten, zu übernehmen, zu erschließen, zu erfassen, es zu sichern und zu bewahren und für Nutzer zur Verfügung zu stellen. Das Stadtmuseum ist eine gemeinnützige, auf Dauer angelegte, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung die zum Zweck des Studiums, der Bildung und des Erlebens materielle und immaterielle Zeugnisse der Lokalgeschichte bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt.
Haushaltsdiagramm
0,01 €
02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
0,01 €
100,00%
Die Summe entspricht Zeile 24 (Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
10: Summe der ordentlichen Erträge | 0,01 € |
19: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -3,23 € |
20: Verwaltungsergebnis | -3,22 € |
23: Finanzergebnis | 0 € |
26: Ordentliches Ergebnis | -3,22 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
27: Außerordentliche Erträge | 0 € |
28: Außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
29: Außerordentliches Ergebnis | 0 € |
30: Jahresergebnis | -3,22 € |
33: Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen | -1,54 € |
34: Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen | -4,76 € |